Übertarifliche Bezahlung: Was pädagogische Fachkräfte

Eine Erzieherin mit mehreren Jahren Berufserfahrung sitzt abends auf dem Sofa und liest eine Stellenanzeige: „Übertarifliche Bezahlung“. Das klingt gut, beantwortet aber die entscheidende Frage nicht. Wie viel mehr landet tatsächlich auf dem Konto, und bleibt der Vorteil auch nach der nächsten Tariferhöhung bestehen?

Diese Unsicherheit ist berechtigt. „Übertariflich“ kann eine feste Zulage, ein höheres Grundgehalt oder ein individuell ausgehandeltes Gesamtpaket bedeuten. Für pädagogische Fachkräfte zählt deshalb nicht die Überschrift der Anzeige, sondern die konkrete Vereinbarung im Arbeitsvertrag und die Netto-Wirkung nach Steuern und Sozialabgaben.

Eine Frau sitzt entspannt auf ihrem Sofa und schaut nachdenklich auf ihr Smartphone in einer gemütlichen Wohnung.

Inhaltsverzeichnis

Warum übertarifliche Bezahlung für pädagogische Fachkräfte so relevant ist

Viele pädagogische Fachkräfte kennen diese Situation. Eine interessante Stelle verspricht eine bessere Vergütung als der Tarif, doch im Gespräch bleibt offen, ob damit ein dauerhaft höheres Gehalt oder nur eine freiwillige Zulage gemeint ist. Gleichzeitig vergleichen Bewerberinnen und Bewerber unterschiedliche Arbeitgeber, Einsatzorte, Arbeitszeiten und Zusatzleistungen, obwohl die Angebote oft nicht dieselbe tarifliche Grundlage haben.

Der Arbeitsmarkt in Kitas, Horten, Schulen und der Jugendhilfe hat sich dadurch spürbar verändert. Einrichtungen müssen qualifizierte Erzieherinnen, Sozialpädagogen, Heilpädagogen und Leitungen gewinnen und halten. Übertarifliche Bezahlung ist deshalb kein Randthema mehr, sondern ein Instrument, mit dem Arbeitgeber auf Engpässe reagieren und konkrete Arbeitsbedingungen verbessern können. Eine Einordnung zum Fachkräftemangel in Kitas hilft, den Zusammenhang zwischen Personalbedarf und Vergütungsangeboten besser zu verstehen.

Die historische Entwicklung zeigt, dass übertarifliche Zahlungen in Deutschland keineswegs ungewöhnlich sind. Eine IAB-Auswertung für das Jahr 2002 ergab, dass rund 43 % der tarifgebundenen Betriebe mehr als das tariflich Vereinbarte zahlten. Im privaten Sektor waren damals etwa 40 % der Betriebe tarifgebunden. Der durchschnittliche Abstand lag bei rund 10 % bis 10,8 % über Tarif, besonders häufig in der Industrie und deutlich seltener in kleinbetrieblich geprägten Dienstleistungen. Diese Daten stammen aus der IAB-Auswertung zu übertariflichen Löhnen.

Warum die Anzeige allein nicht genügt

Für Sie als Fachkraft ist entscheidend, den Vergleich sauber aufzubauen. Prüfen Sie zuerst die tarifliche Referenz, danach die Entgeltgruppe und Stufe, anschließend die Art der Zulage. Eine monatliche Zulage kann attraktiv sein, doch sie kann anders behandelt werden als ein dauerhaft höheres Grundentgelt.

Auch die Teilzeitquote verändert die tatsächliche Wirkung. Eine Zulage, die bei Vollzeit interessant aussieht, fällt bei reduziertem Stundenumfang möglicherweise geringer aus. Außerdem kann eine Zulage steuer- und sozialversicherungspflichtig sein. Vom Bruttobetrag bleibt dann nur ein individueller Nettobetrag übrig.

Meine Empfehlung: Unterschreiben Sie keine Vereinbarung, in der „übertariflich“ steht, ohne Betrag, Berechnungsgrundlage, Laufzeit und Anrechnung auf spätere Tariferhöhungen schriftlich zu prüfen.

Was übertarifliche Bezahlung wirklich bedeutet

Übertarifliche Bezahlung liegt vor, wenn das effektive Entgelt über dem tariflich geschuldeten Entgelt liegt. Dafür gibt es keine gesetzliche Mindestgrenze. Schon ein geringfügiger Abstand zum höchsten einschlägigen Tarifwert kann ausreichen, in der Praxis sogar ein Cent über dem Tarifniveau. Das bedeutet: Die Begriffe „übertariflich“ und „besonders großzügig“ sind nicht gleichbedeutend.

Eine übertarifliche Vereinbarung kann unterschiedlich gestaltet sein:

  • Übertarifliche Zulage: Sie erhalten zusätzlich zum Tarifentgelt einen festen Betrag.
  • Höheres Grundgehalt: Der Arbeitgeber vereinbart ein Entgelt, das insgesamt oberhalb der tariflichen Vergütung liegt.
  • Individuelles Gesamtpaket: Grundentgelt, Zulagen, Zuschläge und Sachleistungen werden miteinander kombiniert.

Eine Infografik erklärt den Begriff übertarifliche Bezahlung anhand von Definition, Missverständnis und individueller Vereinbarung.

Die tarifliche Vergleichsbasis hängt vom Arbeitgeber ab. Bei einem kommunalen Träger ist im Sozial- und Erziehungsdienst typischerweise der TVöD-SuE maßgeblich. Bei einem Zeitarbeitsunternehmen kann der BAP-DGB-Tarifvertrag die Grundlage bilden. Im Zeitarbeitstarif werden Beschäftigte nach ihrer überwiegenden tatsächlichen Tätigkeit eingruppiert. Die Entgeltgruppe 4 erfasst Tätigkeiten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine mindestens dreijährige Berufsausbildung vermittelt werden. Die BAP-DGB-Entgeltgruppen für Zeitarbeit bilden dafür eine wichtige Grundlage.

Ein einfaches Rechenprinzip

Angenommen, Ihr tarifliches Monatsentgelt beträgt 3.600 Euro brutto. Der Arbeitgeber bietet zusätzlich eine übertarifliche Zulage von 200 Euro brutto. Dann liegt Ihr monatliches Bruttoentgelt bei 3.800 Euro. Die Zulage ist nicht automatisch ein steuerfreier Betrag. Ihr tatsächlicher Vorteil ergibt sich erst aus der Lohnabrechnung und Ihrer persönlichen Situation.

Erhalten Sie stattdessen ein Grundgehalt von 3.800 Euro, kann die rechtliche und praktische Behandlung anders ausfallen als bei einer separat ausgewiesenen Zulage. Deshalb sollten Sie auch die passende Entgeltgruppe für Erzieherinnen und Erzieher als Vergleichspunkt heranziehen.

Das folgende Video bietet eine zusätzliche Orientierung zum Begriff:

Rechtlicher Rahmen und tarifliche Grundlagen

Tarifgebundene Arbeitgeber dürfen das tarifliche Entgelt grundsätzlich nicht unterschreiten. Ein Entgelt oberhalb des Tarifniveaus kann dagegen einzelvertraglich vereinbart werden. Mögliche Grundlagen sind der Arbeitsvertrag, eine gesonderte Vereinbarung, eine Betriebsvereinbarung, eine Gesamtzusage, betriebliche Übung oder der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz. Eine Übersicht zu den rechtlichen Grundlagen in Kitas unterstützt bei der ersten Einordnung.

Die wichtigste Regel lautet: Mündliche Versprechen reichen für eine belastbare Gehaltsplanung nicht aus. Im Vertrag sollte stehen, wie hoch die Zulage ist, wann sie gezahlt wird, ob sie befristet oder widerruflich ist und ob sie auf spätere Tariferhöhungen angerechnet werden darf.

Anrechnung bei Tariferhöhungen

Eine übertarifliche Zulage muss nicht automatisch mit jeder Tariferhöhung wachsen. Das Bundesarbeitsgericht hat bestätigt, dass eine teilweise oder vollständige Anrechnung zulässig sein kann, wenn dies vereinbart wurde. Ohne besondere Vereinbarung besteht dagegen keine automatische Pflicht, ein bereits übertarifliches Gesamtentgelt weiter anzuheben, solange es oberhalb des neuen Tarifniveaus bleibt. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Anrechnung übertariflicher Vergütung verdeutlicht, warum der genaue Vertragstext entscheidend ist.

Ein statischer Verweis bedeutet vereinfacht, dass sich die Vereinbarung auf einen bestimmten Tarifstand bezieht. Ein dynamischer Verweis knüpft dagegen an die jeweils geltenden Tarifregelungen an. Diese Unterscheidung beeinflusst, ob sich Ihr Entgelt mit tariflichen Veränderungen automatisch weiterentwickelt.

Auch der Günstigkeitsvergleich nach § 4 Abs. 3 TVG spielt eine Rolle. Entscheidend ist nicht zwingend, ob jede einzelne Vertragskomponente besser aussieht, sondern ob die Gesamtregelung für die Arbeitnehmerin günstiger ist. Das sollte bei komplexen Paketen aus Grundgehalt, Zulage, Arbeitszeit, Urlaub und Sonderzahlungen sorgfältig geprüft werden.

Eine Infografik zum rechtlichen Rahmen der übertariflichen Bezahlung im Kitabereich mit vier aufeinanderfolgenden Prozessschritten.

TVöD SuE und BAP-Tarif im direkten Vergleich

Ein fairer Vergleich von TVöD SuE und BAP-DGB-Tarif beginnt mit denselben Eckdaten: konkrete Stufe, Arbeitszeit, Steuermerkmale und Zuschlagsregeln. Fehlen diese Angaben, lässt sich die tatsächliche Netto-Differenz nicht seriös berechnen. Versprechen wie „deutlich mehr als TVöD“ helfen Ihnen deshalb bei der Entscheidung nicht weiter.

Die TVöD-SuE-Tabelle 2026 reicht von 2.908,36 Euro bis 6.963,31 Euro brutto. Zum 1. Mai 2026 stiegen die Werte um 2,8 %. Prüfen Sie zunächst, welche TVöD-SuE-Stufe Ihrer Tätigkeit und Berufserfahrung entspricht. Erst danach ist ein Vergleich mit dem BAP-Grundentgelt sinnvoll.

Berufserfahrung TVöD SuE (S8b) BAP-DGB Basis BAP + übertariflich (P1) Netto-Differenz
Einstieg konkrete Stufe prüfen konkrete Entgeltgruppe prüfen Zulage schriftlich prüfen individuell berechnen
Mehrjährige Tätigkeit Stufe und Anerkennung prüfen Tätigkeit und Eingruppierung prüfen Grundentgelt plus Zulage prüfen individuell berechnen
Hohe Berufserfahrung obere Stufe prüfen tarifliche Entwicklung prüfen Gesamtpaket vergleichen individuell berechnen

Die Bedeutung des BAP-Tarifvertrags ergibt sich erst aus der konkreten Eingruppierung. Im TVöD SuE sind S8b bis S14 an Tätigkeit, Verantwortung und Qualifikation gebunden. Im BAP-DGB-Tarif zählt die überwiegende tatsächliche Tätigkeit im Einsatz. Eine hohe Berufsbezeichnung ersetzt daher keine nachvollziehbare Zuordnung.

Für die Zeitarbeit nennt Lünendonk bei den Entgeltgruppen 1 bis 4 durchschnittliche Aufschläge von 13 % bis 23 % gegenüber dem Tariflohn. Bei den zehn größten Unternehmen lagen sie laut derselben Quelle bei bis zu 31 %. Die Angaben stehen in der Lünendonk-Information zur Zeitarbeit. Sie belegen den Marktwert übertariflicher Vergütung, sagen aber noch nicht, was Ihnen monatlich netto bleibt.

Netto ist der Prüfstein: Vergleichen Sie Monatsbrutto, Arbeitszeit, Zuschläge, Urlaub, Sonderzahlungen, Fahrtkosten und Sachleistungen. Lassen Sie sich die Netto-Wirkung anhand Ihrer persönlichen Abrechnung nachvollziehbar vorrechnen.

So setzt P1 Pädagogik übertarifliche Bezahlung um

P1 Pädagogik baut die Vergütung auf dem BAP-DGB-Tarif auf und ergänzt sie durch übertarifliche Bestandteile. Das Unternehmen beschäftigt pädagogische Fachkräfte unbefristet und vermittelt Einsätze in Kitas, Schulen, Jugendeinrichtungen und Wohngruppen. Für die Bewertung zählt, dass die einzelnen Bestandteile nachvollziehbar in Vertrag und Abrechnung erscheinen.

Das Vergütungspaket kann aus mehreren Bausteinen bestehen:

  • Tarifliches Grundentgelt: Die BAP-DGB-Regelung bildet die Ausgangsbasis.
  • Übertarifliche Zulage: Ein zusätzlicher Betrag wird vertraglich festgehalten.
  • Arbeitszeitbezogene Zuschläge: Mehrarbeit sowie Wochenend- und Feiertagsarbeit werden nach den geltenden Vereinbarungen berücksichtigt.
  • Praktische Zusatzleistungen: Dazu können ein Dienstwagen mit Tankkarte, die Übernahme von Unterkunftskosten bei auswärtigen Einsätzen, Fahrtkostenzuschüsse oder Fortbildungsbudgets gehören.

Eine Grafik zeigt den vierstufigen Prozess der übertariflichen Bezahlung bei P1 Pädagogik von der Tarifbasis bis zur Gehaltsabrechnung.

Transparenz entscheidet über den Wert

Eine Zulage ist nur dann sinnvoll bewertbar, wenn Sie wissen, ob sie monatlich fest gezahlt wird, an bestimmte Einsätze anknüpft oder unter Bedingungen entfällt. Dasselbe gilt für Sachleistungen. Ein Dienstwagen kann finanziell relevant sein, gleichzeitig aber steuerliche Auswirkungen haben. Unterkunftskosten können bei einem auswärtigen Einsatz den persönlichen Aufwand reduzieren, sind jedoch nicht mit zusätzlichem Nettolohn gleichzusetzen.

Die Einsatzplanung beeinflusst ebenfalls die Vergütung. Wochenend- oder Feiertagsarbeit kann Zuschläge auslösen, während ein Einsatz mit kurzen Wegen die persönliche Belastung senkt. P1 Pädagogik stimmt Einsätze nach Qualifikation, Region und persönlichen Präferenzen ab. Fachkräfte können ihre Einsatzstellen mitbestimmen und feste Ansprechpartner nutzen. Eine digitale App ergänzt die persönliche Betreuung.

Wer die Besonderheiten der Arbeitnehmerüberlassung prüfen möchte, findet eine Einordnung der Vorteile von Zeitarbeit. Entscheidend bleibt: Lassen Sie sich jeden Bestandteil mit Betrag, Voraussetzung und Auszahlungszeitpunkt erklären.

Checkliste für die Bewertung übertariflicher Angebote

Bewerten Sie ein Angebot nicht anhand eines einzelnen Schlagworts. Prüfen Sie die gesamte Vergütung schriftlich und stellen Sie die Angaben dem für Sie relevanten TVöD-SuE- oder BAP-DGB-Niveau gegenüber.

Diese Fragen gehören vor die Unterschrift

  1. Ist die Zulage schriftlich vereinbart? Im Vertrag oder in einer Anlage muss der konkrete Betrag oder die Berechnungsweise stehen.
  2. Ist die Zulage befristet? Achten Sie auf ein Enddatum, einen Widerrufsvorbehalt oder eine Bindung an einen bestimmten Einsatz.
  3. Was passiert bei einer Tariferhöhung? Prüfen Sie, ob die Zulage zusätzlich bestehen bleibt oder auf die Tariferhöhung angerechnet wird.
  4. Wie wird Teilzeit behandelt? Klären Sie, ob der Betrag anteilig sinkt oder unabhängig vom Beschäftigungsumfang gilt.
  5. Welche Zuschläge kommen hinzu? Fragen Sie nach Mehrarbeit, Nachtarbeit, Wochenenden und Feiertagen.
  6. Wie werden Sonderzahlungen berechnet? Entscheidend ist, ob Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld auf dem Tarifentgelt oder dem tatsächlichen Brutto beruhen.
  7. Welche Leistungen stehen auf der Abrechnung? Eine klare Aufschlüsselung verhindert spätere Missverständnisse.

Warnsignal: Wenn ein Arbeitgeber nur mit „übertariflich“ wirbt, aber keine Tarifbasis und keinen konkreten Betrag nennt, sollten Sie vor einer Zusage nachhaken.

Achten Sie auch auf fehlende Tarifbindung, unklare Provisionsmodelle und variable Versprechen, die ausschließlich im Bewerbungsgespräch genannt werden. Für Kitas gilt umgekehrt: Ein transparentes Angebot stärkt das Vertrauen und erleichtert die Personalgewinnung. Die beste Zulage verliert an Wirkung, wenn niemand erklären kann, wie sie berechnet wird.

Häufige Fragen zur übertariflichen Bezahlung

Wird die Zulage automatisch an Tariferhöhungen angepasst?

Nein, nicht automatisch. Eine Anrechnung kann zulässig sein, wenn sie vereinbart wurde. Ohne entsprechende Klausel muss der Arbeitgeber die übertarifliche Zahlung nicht zwingend zusätzlich erhöhen, solange das Gesamtentgelt weiterhin oberhalb des Tarifniveaus liegt.

Was bleibt nach Steuern und Sozialabgaben übrig?

Das hängt von Ihrem Brutto, Beschäftigungsumfang, Steuermerkmalen und weiteren persönlichen Faktoren ab. Eine pauschale Nettozahl wäre nicht seriös. Bitten Sie den Arbeitgeber um eine Beispielabrechnung und prüfen Sie, ob die Zulage sozialversicherungspflichtig und steuerpflichtig behandelt wird.

Wirkt sich die Zulage auf Krankengeld, Arbeitslosengeld und Rente aus?

Entscheidend ist, ob die Zahlung als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt gilt und in die jeweiligen Berechnungszeiträume einfließt. Lassen Sie sich bei Unsicherheit die Abrechnung erklären und wenden Sie sich für eine verbindliche sozialrechtliche Bewertung an Krankenkasse, Arbeitsagentur oder Rentenversicherung.

Was passiert bei einem Wechsel des Einsatzes?

Bei einem Wechsel innerhalb der Zeitarbeit bleibt Ihr Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister grundsätzlich die zentrale Grundlage. Ob eine einsatzbezogene Zulage weitergezahlt wird, hängt jedoch von ihrer schriftlichen Regelung ab. Fragen Sie vor dem Wechsel, ob die Zulage an die Einrichtung, Tätigkeit, Region oder Arbeitszeit gebunden ist.

Was gilt bei einer Übernahme durch den Einsatzbetrieb?

Dann endet das bisherige Arbeitsverhältnis mit dem Personaldienstleister und es gilt der neue Vertrag mit der Einrichtung. Die übertarifliche Zulage wird nicht automatisch übernommen. Lassen Sie sich das neue Grundgehalt, mögliche Zulagen, Arbeitszeit, Urlaub und Sonderzahlungen vollständig schriftlich vorlegen.

Muss die Zulage auf der Gehaltsabrechnung stehen?

Die Abrechnung sollte nachvollziehbar ausweisen, aus welchen Bestandteilen sich das Brutto zusammensetzt. Fehlt eine erwartete Zulage, vergleichen Sie Vertrag, Einsatzvereinbarung und Abrechnung. Wenden Sie sich mit einer konkreten Frage an die Personalabteilung, statt nur den Auszahlungsbetrag zu vergleichen.

Werden Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld auf Tarif oder Brutto berechnet?

Das richtet sich nach Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder betrieblicher Regelung. Manche Leistungen knüpfen an das Tarifentgelt an, andere an das regelmäßige Brutto oder definieren eigene Berechnungsregeln. Lassen Sie sich die Grundlage und den Berechnungszeitraum nennen.

Für pädagogische Fachkräfte ist übertarifliche Bezahlung dann wertvoll, wenn sie dauerhaft, verständlich und netto nachvollziehbar ist. Vergleichen Sie nicht nur den Werbesatz, sondern das gesamte Paket aus Entgelt, Zuschlägen, Arbeitszeit, Sicherheit und persönlichen Zusatzleistungen.


P1 Pädagogik bietet pädagogischen Fachkräften einen unbefristeten Arbeitsvertrag auf BAP-DGB-Basis mit übertariflichen Vergütungsbestandteilen und transparenten Zusatzleistungen wie Dienstwagen, Tankkarte oder Unterkunftsunterstützung bei passenden Einsätzen. Besuchen Sie P1 Pädagogik, lassen Sie Ihr persönliches Angebot prüfen und klären Sie vor der Bewerbung, was von der übertariflichen Bezahlung tatsächlich bei Ihnen ankommt.

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